SICHER GEMEINDE LEBEN

Uns ist es wichtig, die Gemeinde als Gemeinschaft und Ort zu gestalten, wo sich jeder wohlfühlt und angstfrei unterwegs sein kann.

Gerade Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Deshalb schulen wir unsere Kinder-, Teen- und Jugendmitarbeitenden zum Thema „Schutz vor Gewalt und Missbrauch“. Grundlage der Schulung ist dabei die Broschüre des Bundes FeG „Schützen und begleiten“. Solche Schulungen sind seit 2012 vom Gesetzgeber vorgeschrieben und wir unterstützen dies sehr gerne.

Wir haben einen Verhaltenskodex entwickelt, der die Werte-Grundlage unserer Arbeit mit jungen Menschen darstellt.

Gegenüber der Stadt Marburg haben wir 2016 erklärt, alle Mitarbeitende ab 14 Jahren, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten (0 bis 27 Jahre), zu dieser Schulung zu verpflichten. Im Anschluss müssen alle Teilnehmenden ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Diese 3-stündigen Schulungen finden zweimal im Jahr statt. Bei Fragen dazu wende dich bitte an unsere Jugendreferentin (siehe unten).

Der Wunsch dabei ist „4-fältig“:

  • Wahrnehmung: Mitarbeitende werden sensibel dafür, Anzeichen von Missbrauch zu erkennen.
  • Kompetenz: Mitarbeitende wissen, wie sie mit diesen Anzeichen umgehen, und an wen sie sich im CT bei einem Verdachtsfall wenden. Gleichzeitig haben sie die Kompetenz, mit Kindern und Jugendlichen sensibel, klar und transparent umzugehen.
  • Angstfrei: Der CT bleibt ein sicherer Ort, an dem kleine und große Menschen frei von Angst Gemeinschaft leben und Glauben entdecken können.
  • Transparenz: Wir entwickeln gemeinsam Kompetenzen und eine transparente Struktur, die Opfern helfen, sich zu öffnen, und Tätern keine Möglichkeit geben, im Verborgenen zu handeln.

Christin Wetzel

Kinder- & Jugendarbeit sowie Biblischer Unterricht / Konfi

Christin Wetzel

Kinder- & Jugendarbeit sowie Biblischer Unterricht / Konfi

Leitet die CT-Jugendarbeit TeenZone sowie den Konfirmanden- und Biblischen Unterricht. Außerdem ist sie auch als Co-Leitung für den KinderCT tätig. Chrissi hat ihre Ausbildung zur Jugendreferentin am Marburger Bibelseminar gemacht und arbeitet bereits seit Jahren ehrenamtlich bei TeenZone in der Leitung mit. Seit Sommer 2022 ist sie nun hauptamtlich für die Jugendarbeit angestellt.

Wenn du mich kontaktieren willst, dann schreibe mir gerne eine Mail an meine Adresse nach folgendem Muster: vorname.name@ct-mr.de

Benjamin Schneider

Vertrauensperson in der Gemeinde

Benjamin Schneider

Vertrauensperson in der Gemeinde

Er ist ehrenamtlicher Mitarbeiter im Christus-Treff und hat nach seinem Theologiestudium
10 Jahre als Jugendpastor gearbeitet. Aktuell studiert er Öffentliche Sicherheit und lebt mit
seiner 5-köpfigen Familie im Lahntal.


KONTAKT

Wir möchten dir die Möglichkeit geben, mit uns ins Gespräch zu kommen, wenn du den Verdacht hast, dass Grenzen überschritten wurden – sei es bei dir persönlich, oder aber weil du etwas beobachtet hast. Dazu wende dich über folgende Mailadresse gerne an Benjamin Schneider:

sicher.gemeinde@ct-mr.de

Er engagiert sich ehrenamtlich in der Gemeinde, ist aber kein Angestellter und auch nicht Teil der CT-Leitung. Gespräche mit ihm werden vertraulich behandelt und nicht ohne deine Zustimmung an Dritte weitergegeben. Mit ihm gemeinsam kannst du das Erlebte reflektieren. Er wird dir erläutern, welche Schritte folgen können.

Ausnahmen von der Schweigepflicht bestehen dort, wo du uns offensichtliche Straftaten
meldest. Hier werden und müssen wir umgehend zum Schutz der Opfer handeln.


Hinweis:

Informiere dich, welche Straftaten das Kindeswohl gefährden. Solltest du Zeuge von untenstehenden Fällen (u.a.) werden, oder selbst davon betroffen sein, dann wende dich umgehend an die Polizei (bspw. Polizei in Marburg 06421-4060):

  • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176ff. StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Verbreitung pornographischer Inhalte (§§ 184ff. StGB)
  • Stalking / Nachstellung (§ 238 StGB)