ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

In der Arbeit unseres Vereins achten wir auf einen wertschätzenden und achtsamen Umgang miteinander sowie mit Gästen und Besuchern unserer Angebote. Wir setzen uns dafür ein, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Identität oder Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern und zu beseitigen. Die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) setzen wir in vollem Umfang um.

Forderungen nach einer Streichung der Paragraphen §9 und §20 AGG ("Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und religiösen Gemeinschaften"), oder einem freiwilligen Verzicht der Kirchen auf ihre Anwendung, sehen wir mit Sorge. Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund den Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht eingeräumt, bei der Anstellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die konfessionelle Zugehörigkeit zu berücksichtigen.