Datenschutzhinweis

Der Antragssteller/in wird mit Aushändigung und unter Hinweis auf das oben aufgeführte Merkblatt wie folgt auf das Datengeheimnis gemäß § 26 DSG EKD verpflichtet:

Es ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis).

Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Verstöße gegen das Datengeheimnis sind Pflichtverletzungen und können rechtliche Konsequenzen haben.