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CONNECT: Junge Erwachsene im Christus-Treff

Finanzen

Die Arbeit des Christus-Treff wird durch freiwillige Spenden ermöglicht. Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag. Viele Christus-Treffler und Freunde des Christus-Treff spenden regelmäßig in Form von Daueraufträgen. Es ist für uns ein immer neues Wunder und ein Grund zu großer Dankbarkeit, dass immer wieder die nötigen finanziellen Mittel gespendet werden. Dabei bemühen wir uns um Sparsamkeit.

Wozu braucht der CT Geld?
Unsere Ausgaben bestehen neben den Personalkosten für die vollzeitlichen und teilzeitig angestellten Mitarbeiter aus den Abzahlungen für die Bankkredite (Zinsen und Tilgung), die wir für den Kauf der Häuser (ChristHaus, Steinweg 12) aufnehmen mussten, den Bürokosten, Kosten für Heizung, Strom und Wasser im ChristHaus, Miete für das Johanniter-Hospiz, Kosten für die laufende Arbeit, Druckerzeugnisse, Umbaukosten und vieles mehr.

Woher kommen die notwendigen Finanzen?
Die Einnahmen des Vereins bilden freiwillige Spenden - regelmäßige und einmalige, Kollekten aus den Gottesdiensten sowie die Mieten aus den Wohnungen im ChristHaus und im Haus Steinweg 12.
Der rechtliche Träger der Christus-Treff Arbeit ist der gemeinnützige Verein "Christus-Treff e.V." (die ehemalige Jesus-Gemeinschaft e.V.). Alle Spenden sind steuerlich absetzbar.

Wie kann man den Christus-Treff unterstützen?
Der gemeinnützige Verein hat folgende Konten bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf (BLZ 533 500 00). Spenden sind auf alle Konten möglich:

Für die allgemeine Arbeit in Marburg und Jerusalem: 10 100 700 20.
Für den ChristHaus-Umbau (Denkmalschutz): 100 026 30
Für das ChristHaus allgemein: 10 101 373 53
Für die Arbeit von Friends: 10 100 10 663
Für die Arbeit von Wings: 10 00 40 20

Außerdem kann die Arbeit von Friends unterstützt werden durch Spenden auf die Friends-Stiftung.
Konto: 5568 bei der EKK - Ev. Kreditgenossenschaft Kassel - BLZ 520 604 10).

Neues Spenden-Recht ab 1.1.2007
Ihre Spenden an Vereine (z.B. Christus-Treff e.V.) und Stiftungen (z.B. Friends-Stiftung) sind neuerdings jährlich bis zur Höhe von 20% Ihres Einkommens steuerlich absetzbar (bislang gemeinnützig 5%, wissenschaftlich und mildtätig weitere 5% und an Stiftungen zusätzlich 20.450 Euro). Zusätzlich können Sie steuersparend nahezu in unbegrenzter Höhe Zustiftungen in den Kapitalstock von Stiftungen leisten. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen können Sie steuerlich auf das laufende und die neun Folgejahre verteilen.